05Jun19:0021:00Abendrundgang am LehnenkanalSchwerpunkt: Vogelbeobachtungen

Vogelnistenkästen putzen

Vogelnistenkästen putzen

Anleitung Nistkas­tenkon­trolle

Ein­führung

Warum braucht es kün­stliche Nisthil­fen?

Höh­len­brüter sind für das Brut­geschäft auf natür­liche Höhlen angewiesen. An Orten wo das
natür­liche Höh­le­nange­bot knapp ist, kann mit dem Auf­stellen von Nistkästen Abhil­fe geschaf­fen
wer­den. Davon prof­i­tieren vor allem häu­fige Arten unter den Höh­len­brütern wie zum Beispiel die
Meisen, der Star sowie Haus- und Feldsper­ling. Je nach Stan­dort nutzen vere­inzelt auch sel­tenere
Arten wie der Garten­rotschwanz und der Trauer­schnäp­per die Kästen zum Aufziehen ihrer Brut.
Zudem wird mit gut gebaut­en Nistkästen ein überdurch­schnit­tlich­er Bruter­folg erzielt.


Warum müssen die Nistkästen her­aus­geputzt wer­den?

In der Natur wer­den die Bruthöhlen ja auch nicht jedes Jahr aufs Neue gere­inigt. Nein das stimmt,
aber viele Spechtarten zim­mern jedes Jahr neue Bruthöhlen und sorgen so für neue saubere
Nist­möglichkeit­en. Ist eine Bruthöh­le zu stark ver­dreckt, beziehen die Vögel eine neue «Unterkun­ft».
Durch den Man­gel an Totholz sind diese natür­lichen Nist­möglichkeit­en im städtis­chen Bere­ich jedoch
stark begren­zt



Mate­r­i­al Nistkas­ten­reini­gung

- Leicht­met­all-Leit­er

- Stock­meis­sel (Spach­tel)

- Löt­lampe (Pin­sel oder kleine Draht­bürste)

- Zange

- Arbeit­shand­schuhe

- Abfallsack

- Not­fal­lapotheke


Vorge­hen bei der Nistkas­tenkon­trolle

Die jährliche Kon­trolle kann zwis­chen Okto­ber und Ende Feb­ru­ar erfol­gen. Die Leit­er ist auf eben­er
Unter­lage und mit eingesteck­ten Spitzen (wenn vorhan­den) aufzustellen. Ide­al­er­weise wird die Leit­er
mit einem Anstell­winkel von 70° angestellt.

Die ver­schiede­nen Vogel­nistkästen kön­nen entwed­er von Hand oder mit
ein­er Zange aufgeklappt wer­den. Danach kön­nen die Nester mit
Stock­meis­sel oder Spach­tel von den Wän­den gelöst und aus den Kästen
ent­fer­nt wer­den (siehe Bild). Anhand des ver­wen­de­ten Nist­ma­te­ri­als kann
das Nest ein­er Voge­lart zuge­ord­net wer­den (siehe Nistkas­tenkon­trolle-
Bes­tim­mung­shil­fe).

Zusät­zlich müssen die Nistkästen von Verun­reini­gun­gen befre­it wer­den. Dabei wer­den Ungeziefer
wie z. B. Vogelflöhe und Mil­ben am wirkungsvoll­sten mit Hilfe ein­er Löt­lampe abge­flammt. Ist der
Befall durch die Vogelflöhe beson­ders gross, sitzen diese auf der Aussen­seite des Kas­tens und
müssen dort abge­bran­nt wer­den. Vor dem Abflam­men der Aussen­seite ist jedoch sicherzustellen,
dass sich kein Vogel mehr im Kas­ten befind­et. Alter­na­tiv mit Zeitungspa­pi­er abfack­eln oder mit
Seifen­wass­er und Bürste oder Pinsel/kleine Draht­bürste den Nistkas­ten reini­gen. Die alten Nester
kön­nen nor­maler­weise nach dem Her­aus­putzen vor Ort liegen­ge­lassen wer­den.

Vor­sicht ist geboten, wenn im Kas­ten Wespen- bzw. Hor­nissennester ent­deckt wer­den. Diese sind im
Nor­mal­fall ab ca. Oktober/Novem­ber unbe­wohnt und kön­nen erst dann gefahren­frei ent­fer­nt
wer­den. Soll­ten die Wespen- bzw. Hor­nissennester noch bewohnt sein, sind diese Nistkästen in
diesem Jahr ohne Reini­gung wieder zu ver­schliessen.



im Novem­ber 2021 Quelle: Stadt­grün Bern

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